Platzordnung des Tennisclubs Rot Weiss Osterode am Harz von 1919 e. V. (Stand: Mai 2009)

1.)    Spielberechtigt sind alle aktiven Clubmitglieder, die ihren Zahlungsverpflichtungen dem TCO gegenüber nachgekommen  und im Besitz einer gültigen Spielermarke sind.

  2.)   Grundsätzlich gilt für alle aktiven Clubmitglieder Gleichberechtigung auf allen Plätzen. Ab 17.00 h haben jedoch Erwachsene werktags (montags - freitags) auf den Plätzen 1 und 2  Vorrang bei der Belegung, Jugendliche auf den Plätzen 3 und 4, soweit diese Plätze nicht als Trainingsplätze benötigt werden. Auf allen Plätzen sind Jugendliche gleichberechtigt, wenn sie mit Erwachsenen spielen. Berufstätige Jugendliche gelten als Erwachsene. Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen entfällt jeglicher Vorrang.

  3.)    Nach Beginn einer Spielzeit kann ein Vorrang nicht mehr geltend gemacht werden.

  4.)   Gastspieler können nach Erwerb einer Gastspielmarke die Plätze benutzen. Die Marke ist in dem entsprechenden Feld anzubringen. Diese Platzordnung gilt selbstverständlich auch für Gastspieler, insb. ist Ziff. 8 zu beachten.

  5.)    Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen benutzt werden.

  6.)    Der Platzwart ist für den spielfähigen Zustand der Plätze und die Beachtung dieser Platzordnung verantwortlich. Er ist berechtigt, die Plätze zu sperren und ggfs. den Spielbetrieb zu unterbrechen.

  7.)   Werden an Punkt- und Turnierspieltagen alle Plätze für den Spielbetrieb benötigt, steht den Mitgliedern für diese Zeit die  Halle kostenlos zur Verfügung, wobei sich Spielzeit und Belegung nach dieser Platzordnung richten.

  8.)   Ein passives Clubmitglied gilt als (re-) aktiviert, wenn es innerhalb der Saison mehr als 5x durch den Erwerb von Gastspielmarken die Plätze benutzt hat.
Spieler, die nicht dem TCO angehören, aber in Osterode am Harz inkl. seiner Ortsteile arbeiten bzw./ oder/ und wohnen, können innerhalb einer Saison nur 5x die Anlage mit Gastspielmarken benutzen. Für eine häufigere aktive Benutzung der Anlage des TCO ist der Erwerb der aktiven Mitgliedschaft unbedingt erforderlich.

 9.)     Die Spielzeit beträgt für ein Einzel 45 Minuten und für Doppel 90 Minuten. In dieser Spielzeit sind ca. 10 Minuten für eine sorgfältige Platzpflege vorgesehen, die beinhaltet: Abziehen, Linienfegen und ggfs. Sprengen. Die Spielzeit beginnt jeweils zum Anfang einer Viertelstunde und richtet sich nach der Uhr am Clubhaus.

10.)   Die Spielpartner haben vor der Platzbelegung den gewählten Platz und die Spielzeit mit Hilfe ihrer Spielmarken an der Tafel eindeutig anzugeben. Trainerstunden gelten als vorrangige Platzbelegungen.

11.)    Die Spielpartner haben vor der Platzbelegung weiter die gesamte Platzfläche von Hand zu wässern, und zwar unabhängig von der Wetterlage (Ausnahme: direkt nach Regen). Während des Spielens entstandene Tritteindrücke („Löcher“) sind sofort zu schließen und festzutreten. Rechtzeitig vor dem Ende der Belegungszeit ist der Platz durch Abziehen und Fegen der Linien herzurichten.

12.)   Die Belegung eines Platzes durch nur eine Person ist nicht gestattet. Beide Spielpartner müssen die Belegung  vielmehr gemeinsam durchführen. Es ist mithin auch nicht gestattet, eine andere Person mit der Belegung zu beauftragen. Eine kurze Abwesenheit (max. 10 Minuten) zwischen der Belegung und dem Beginn der Spielzeit ist statthaft.

13.)    Falls ein belegter Platz 5 Minuten nach Beginn der Spielzeit nicht von beiden Spielpartnern in Anspruch genommen
           wird, kann er von anderen Spielern belegt und bespielt werden.

14.)   Wer einen Platz belegt hat, kann erst nach Beendigung seiner Spielzeit neu belegen, wobei insb. die Ziff.n 11 und 12 zu beachten sind. Solange freie Plätze zur Verfügung stehen, darf nicht abgelöst werden. Abgelöste Spieler dürfen nicht sofort (frühestens nach 30 Minuten) auf einen anderen Platz wechseln und dort spielende Spieler ablösen.

15.)   Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, bei Nichteinhaltung dieser Platzordnung den Spielbetrieb zu unterbrechen, insb. um die notwendigen Platzpflegearbeiten durchführen zu lassen. Im Wiederholungsfall, also bei wiederholter NIchteinhaltung dieser Platzordnung, kann ein zeitlich begrenzter Entzug (bis zu einer Woche jeweils) der Spielermarke erfolgen.

         Der TCO - Vorstand



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